Rechtsprechung
BGH, 29.04.2003 - 4 StR 119/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 5 Abs. 3 JGG
Absehen von Jugendstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht; Erörterungsmangel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlende Äußerungen der Urteilsgründe zur gebotenen Prüfung des Absehens von Jugendstrafe gemäß § 5 Abs. 3 JGG durch Maßregelanordnung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 5 Abs. 3
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Jugendstrafe und einer freiheitsentziehenden Maßregel - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92
Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 29.04.2003 - 4 StR 119/03
Durch diese spezifisch jugendstrafrechtliche Vorschrift soll dem Gedanken der Einspurigkeit freiheitsentziehender Maßnahmen im Jugendstrafrecht Rechnung getragen werden (vgl. BGHSt 39, 92, 95 m.w.N.). - BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92
Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des …
Auszug aus BGH, 29.04.2003 - 4 StR 119/03
Wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1) ist auch der - für sich gesehen - rechtsfehlerfrei begründete Ausspruch über die Unterbringung nach § 64 StGB mit den Feststellungen aufzuheben.
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 63/22
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Absehen von einer Begutachtung …
Der Senat kann aber nicht völlig ausschließen, dass das Landgericht bei einer Unterbringungsentscheidung in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03; vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08). - BGH, 05.05.2009 - 4 StR 99/09
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Anordnung einer Unterbringung des Angeklagten in …
Der Senat kann aber gleichwohl nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 - und vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08;… Eisenberg JGG 13. Aufl. § 5 Rdn. 28). - BGH, 20.01.2016 - 4 StR 573/15
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auch wenn dies fernliegt, wird der Senat nicht ausschließen können, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 -, vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08 - und vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15).'.